Ohrstöpsel, Gehörschutzstöpsel und Kapselgehörschutz sind Bestandteil der persönlichen Schutzausrichtung (PSA), die bei der Arbeit selbstverständlich getragen werden sollte.
Der Arbeitgeber hat gemäß §2 der PSA-Benutzungsverordnung für die Beschaffung und Zahlung der Ausrüstung zu sorgen. Der Mitarbeiter kann nach 29 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zwecks Auswahl seine Meinung mit einfließen lassen.
Ohrstöpsel, Gehörschutzstöpsel und Kapselgehörschutz sind Bestandteil der persönlichen Schutzausrichtung (PSA), die bei der Arbeit selbstverständlich getragen werden sollte.
Der Arbeitgeber hat...
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Gehörschutz
Ohrstöpsel, Gehörschutzstöpsel und Kapselgehörschutz sind Bestandteil der persönlichen Schutzausrichtung (PSA), die bei der Arbeit selbstverständlich getragen werden sollte.
Der Arbeitgeber hat gemäß §2 der PSA-Benutzungsverordnung für die Beschaffung und Zahlung der Ausrüstung zu sorgen. Der Mitarbeiter kann nach 29 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zwecks Auswahl seine Meinung mit einfließen lassen.